Die osteopathischen Leistungen werden über die Gebührenordnung der Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet. Sie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nicht enthalten und somit eine
Privatleistung.
Seit Januar 2012 erstatten einige gesetzliche Kassen anteilig anfallende Kosten. Die Webseite Osteokompass.de bietet eine aktuelle Übersicht der meisten Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen anteilig übernehmen.
Für gewöhnlich benötigen Sie vorab eine formlose Empfehlung bzw. Bescheinigung eines Arztes oder ein Privatrezept.
Die Höhe der Erstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrem Versicherer.
Privat Vollversicherte und Privatversicherte mit Beihilfeanspruch bekommen die Kosten in der Regel von ihrer Versicherung erstattet, sofern diese Heilpraktikerleistungen einschließt. Auch
gesetzlich Krankenversicherte mit privater Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen einschließt, bekommen die Behandlungskosten erstattet.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob diese die Kosten übernimmt.